Wir sind ein bei Gericht eingetragener Verein, daher sind Ein- und Austritte unserer Mitglieder nachzuweisen. Und das können wir nur, wenn alle Willenserklärungen schriftlich erfolgen. Und Austritte im laufenden Jahr müssen gemäß Satzung bis zum 30.09. d. J. beim Vorstand eingegangen sein. Bitte beachten!
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Nächste Vorstandssitzung: Termin folgt!
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